Gegenwärtige Situation

Das „Obergericht für Geistiges Eigentum“ ist seit 1. April 2005 als Fachgericht eingerichtet, das auf die Bearbeitung von Streitsachen betreffend geistiges Eigentum in Japan spezialisiert ist und aus einer mit Fällen des Großen Senats befassten Sonderabteilung sowie vier weiteren Abteilungen besteht.

1. Fälle des Großen Senats

Streitigkeiten in Zusammenhang mit geistigem Eigentum sind mit wichtigen rechtlichen Fragen verbunden. Es liegen nicht wenige Fälle vor, in denen gerichtliche Entscheidungen einen beträchtlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen und die Industrie Japans ausüben. Aus diesem Grund wurden hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte die Erstellung eines Rahmenwerks von zuverlässigen Regeln und eine an einheitlichen Prinzipien orientierte Rechtsprechung auf der Ebene des Obergerichts gefordert. Zu diesem Zweck erfolgte im April 2004 die Einführung des Systems des Großen Senats, auf dessen Grundlage ein aus fünf Richtern bestehendes Gremium die Falluntersuchungen durchführt und Gerichtsentscheidungen trifft. Einhergehend mit passenden Präzedenzfällen sollen künftig solide Grundlagen für die Bearbeitung der Fälle des Großen Senats geschaffen werden.

2. Verbesserung der Prozessführung

Bereits vor der Einsetzung des Obergerichts für Geistiges Eigentum wurden durch eingehende Untersuchungen Anstrengungen zur Verbesserung der Prozessführung unternommen. Im Zuge der Gründung des Obergerichts jedoch kam es zur erneuten Überprüfung der Handhabung von Beschwerden gegen patentamtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit Patenten und Gebrauchsmustern, die rund 70% der gesamten Fälle umfassen. Es wurden die wesentlichen Untersuchungspunkte bezüglich Beschwerden dieser Art festgehalten und als Verfahrensrichtlinien für die betroffenen Prozessparteien gegen patentamtliche Entscheidungen auf der Webseite des Obergerichtes für Geistiges Eigentum zusammen mit verschiedenen Formularbeispielen präsentiert. Darüber hinaus haben wir eine ebenfalls auf der Webseite einsehbare Übersicht von „F&A zu Beschwerden gegen patentamtliche Entscheidungen“ erstellt, in der die Formalitäten und die für diese Prozesse erforderlichen Unterlagen erläutert werden. Wir werden in diesem Bereich auch in Zukunft gezielte Anstrengungen unternehmen, um die Effektivität und Fairness in der Abwicklung von Verfahren weiter zu erhöhen.

3. Technische Mitarbeiter und Fachberater

Einhergehend mit dem raschen Fortschritt von Wissenschaft und Technik in der heutigen Zeit steigt stetig die Anzahl der Fälle auf Gebieten der Spitzentechnologie, für deren gerichtliche Bearbeitung ein hoher Grad an Spezialisierung erforderlich ist. In Entsprechung dieser Anforderungen sorgt ein bereits seit fünfzig Jahren bestehendes und einen festen Bestandteil der Gerichtsverfahren bildendes System mit technischen Mitarbeitern dafür, dass in Unterstützung der Richter alle für das Gericht wichtigen technischen Fragepunkte zur Bearbeitung und Lösung der Fälle von geistigen Eigentumsrechten untersucht werden. Als weitere Antwort auf den laufenden Fortschritt der Technik werden vom Obergericht zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Überzeugungskraft der Gerichtsurteile auf der Grundlage eines „Fachberatersystems“ eigene Fachberater ernannt, die als Akademiker, Wissenschaftler, Patentanwälte und andere hoch qualifizierte Experten auf ihrem jeweiligen technischen Fachgebiet über umfassende Sachkenntnisse verfügen und als führende Autoritäten gelten. Diese Fachberater werden bei Gerichtsprozessen aktiv herangezogen, um als faire und neutrale Berater dem Gericht und den betroffenen Parteien gegenüber aus fachlicher Perspektive heraus Erläuterungen zu speziellen technischen Details zu geben, die den Gegenstand der Streitsache bilden. Das Obergericht für Geistiges Eigentum setzt diese Fachberater konsequent ein, um in rascher und geeigneter Weise eine Lösung in der jeweiligen Streitsache herbeiführen zu können.
Gegenwärtig stehen dem Gericht rund 200 hervorragende Experten aus dem ganzen Land als Fachberater zur Verfügung. Jährlich halten wir ein einschlägiges Praxisseminar mit zahlreichen Fachberatern ab, in dessen Rahmen unter der Teilnahme von Richtern ein offener Meinungsaustausch wie z.B. über Fragen zum Leitbild der Handhabung der Fälle stattfindet. Wir sind bestrebt, uns auch in Zukunft stets um die weitere Verbesserung und den gezielten Einsatz des Systems der Fachberater zu bemühen.

4. Bereitstellung von Information

Mit der zunehmenden Nutzung des Internet schreitet die Internationalisierung von Unternehmensaktivitäten unaufhaltsam voran. Da vor diesem Hintergrund Wissenschaft und Technik grenzüberschreitend Verbreitung finden, ist es vor allem auf dem Gebiet der geistigen Eigentumsrechte wesentlich, nicht nur ein zuverlässiges Rahmenwerk von Regeln auszuarbeiten, sondern auch zeitgerecht akkurate gerichtsbezogene Informationen bereitzustellen, um die Verantwortung des Gerichts in dieser Hinsicht zu erfüllen. Aus diesem Grund entsendet das Obergericht für Geistiges Eigentum seine Richter zu Konferenzen im In- und Ausland und stellt in- und ausländischen Besuchern des Gerichtshofs einführende Informationen zur aktuellen Situation des Obergerichts und zu den Verfahren im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten zur Verfügung. Ferner wurde seit der Einrichtung des Obergerichts für Geistiges Eigentum auf einer eigenen Webseite ein Abriss über dieses Fachgericht mit ergänzenden statistischen Informationen nicht nur in japanischer Sprache, sondern auch in Englisch, Deutsch, Französisch, Chinesisch und Koreanisch geboten. Unter der Spalte „Topics“ können der aktuelle Stand der Fälle des Großen Senats, Seminare und Workshops sowie andere wichtige Ereignisse an diesem Obergericht in japanischer und englischer Sprache abgerufen werden. Bei gerichtlichen Entscheidungen in Fällen des Großen Senats wird der Text der betreffenden Gerichtsentscheidung umgehend mit vollem Inhalt und in Zusammenfassung bereitgestellt. In diesem Rahmen können auch andere abgeschlossene Fälle in der Spalte „Gerichtsurteile“ aus einer Datenbank herausgesucht und abgerufen werden. Darüber hinaus präsentieren wir wie vorhin erwähnt noch weitere hilfreiche Informationen über den Ablauf von Prozessformalitäten mit Beispielen für korrekt abgefasste Unterlagen sowie von Richtern verfasste Abhandlungen, Manuskripte von Vorträgen, die von Richtern im Ausland gehalten wurden, und auch Erläuterungen zum System der Fachberater. In Zukunft ist eine Ausweitung des Inhalts der Webseite vorgesehen, wobei auch die benutzerfreundliche Gestaltung der Seite ein besonderes Anliegen in unseren Bemühungen darstellen wird.

Entsprechend dem ursprünglichen Ziel des Gesetzes sind wir am Obergericht für Geistiges Eigentum stets bestrebt, die einzelnen Fälle in geeigneter Weise und rasch zu erledigen, und werden konsequente Anstrengungen unternehmen, um durch die laufende Auseinandersetzung mit neuen Problemstellungen eine ständig erhöhte Effizienz und Fairness in unseren gerichtlichen Dienstleistungen bieten zu können.

5.Verfahren zur Einholung von Drittmeinungen

1. Überblick über das Verfahren zur Einholung von Drittmeinungen
Im Rahmen des Verfahrens zur Einholung von Drittmeinungen (im Folgenden als „dieses Verfahren“ bezeichnet) kann das Gericht, wenn es dies in einem Patentverletzungsverfahren usw. für erforderlich hält, auf Antrag einer Partei nach Anhörung der anderen Partei die allgemeine Öffentlichkeit um die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen zur Anwendung des Patentgesetzes oder zu anderen erforderlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fall ersuchen.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Beweisaufnahmeverfahren, das durch die Änderung des Patentgesetzes im Jahr 2021 (Gesetz Nr. 42 von 2021) neu eingeführt wurde, wobei die Einzelheiten in Artikel 105-2-11 des geänderten Patentgesetzes (im Folgenden als „dieser Artikel“ bezeichnet) festgelegt sind. Darüber hinaus gilt dieser Artikel entsprechend für Artikel 65 Absatz 6 des Patentgesetzes und Artikel 30 des Gebrauchsmustergesetzes.

2. Sinn und Zweck dieses Verfahrens
In den letzten Jahren hat sich die Situation im Patentwesen stark verändert, was sich unter anderem an den außerordentlichen Fortschritten bei branchenübergreifenden IoT-bezogenen Technologien und der Notwendigkeit der Festlegung von Regeln für sogenannte standardessentielle Patente zeigt. Unter solchen Umständen kann ein Gerichtsurteil nicht nur für die beteiligten Parteien, sondern auch für viele Branchen, die für das betreffende Patent usw. relevant sind, erhebliche Auswirkungen haben, weshalb es mitunter wünschenswert ist, dass das Gericht ein Urteil unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geschäftssituation usw. maßgeblicher Dritter fällt. Darüber hinaus können einige Streitfälle Fragen aufwerfen, die aus internationaler Perspektive betrachtet werden sollten, weshalb es mitunter wünschenswert sein kann, breit gefächerte Meinungen auch aus dem Ausland einzuholen.
Dieses Verfahren ermöglicht es, Meinungen Dritter aus der breiten Öffentlichkeit zu den oben genannten Fällen einzuholen, um sicherzustellen, dass das Gericht Material für eine angemessene Urteilsfindung erhält.

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